Haftungsausschluss & AGB

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Haftungsausschluss und
Urheberrechte

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    Wir sind stets bemüht, in allen Veröffentlichungen die Urheberrechte der verwendeten
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    Absprache mit dem entsprechenden Copyright kenntlich machen.
    Das Urheberrecht für veröffentlichte, von uns selbst erstellte Werke bleibt außschlieslich
    bei uns. Eine Verwertung dieser Werke ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
  5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
    Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht,
    nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die verbleibenden Teile des
    Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Der BLITZ COURIER B.C.FLESCHÜTZ E.K. wird vertreten durch Ben Christin Fleschütz,
    Goethestraße 50, 40699 Erkrath, nachfolgend „BC“ genannt. Die Leistungen und Angebote vom BC erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne ausdrückliche Vereinbarung. Den Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
    Einkaufsbedingungen wird widersprochen. Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen.
  2. Grundsätzliches
    Der BC führt Transporte innerhalb Europas durch. Die Transportaufträge unterliegen dem
    Handelsgesetzbuch (HGB) und der CMR in der jeweils gültigen Fassung sowie unseren
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden.
    Die Transporte erfolgen in erster Linie durch den BC als Frachtführer oder seinen
    Erfüllungsgehilfen. Der BC ist berechtigt, Transporte auch an andere Frachtführer wie
    Subunternehmer zu vermitteln.
    Befördert werden alle Sendungen, die sich im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG)
    eignen. Die Beförderung von Sendungen, deren Lagerung bzw. Beförderung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstößt oder für die eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist, sind ausgeschlossen.
    Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und die Ablieferung des Transportgutes an den Empfänger bzw. an einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger verlangt, kann die Sendung auch allen anderen Personen, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden, übergeben werden.
    Das Be- und Entladen des Transportgutes wird vom Auftraggeber durchgeführt bzw. durch den Absender und Empfänger. Der Fahrer hilft nicht beim Be- und Entladen mit, dazu zählt auch die Tragehilfe bei einem Umzugstransport, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Auftragsabwicklung
    Der Auftraggeber erteilt ausschließlich schriftlich (per E-Mail oder Fax mit allen Details (Termin, Abhol- und Lieferort, Anzahl, Art, Inhalt, Maße, Gewicht, Eigenschaften des Transportgutes) den Transportauftrag. Mit einer gegenseitigen schriftlichen Auftragsbestätigung z.B. per E-Mail oder Fax kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und BC zustande. Ohne eine vorherige gegenseitige schriftliche Auftragsbestätigung schließt der BC alle Leistungen aus.
  4. Inhalt und Umfang der Leistungen und Preise
    Es gelten die jeweils gültigen Preise, Berechnungsgrundlagen sowie die Beförderungsbedingungen vom BC, die auf der Homepage angezeigt werden bzw. gesondert vereinbart wurden. Des Weiteren sind Sondervereinbarungen und Sonderkonditionen, die schriftlich erfolgen müssen, vereinbar.
    Rechnungsempfänger ist, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn der genannte Rechnungsempfänger die Forderung bestreitet.
  5. Sicherstellung des Transportgutes
    Es obliegt dem Auftraggeber das Transportgut in einer handelsüblichen, transportfähigen
    Verpackung zu übergeben (z.B. Kartonage, Palette). Mangelhaft verpacktes bzw. unverpacktes Transportgut wird auf Wunsch transportiert, jedoch wird hierfür keine Haftung übernommen. Bei empfindlichen und zerbrechlichen Gütern (z.B. Glas, Elektronik) muss die Verpackung und die Kennzeichnung entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen vom Auftraggeber bzw. Versender vorgenommen werden.
  6. Zollabfertigung
    Der Versender muss alle erforderlichen Dokumente mit dem Transportgut übergeben. In diesem Falle kann der BC als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt werden.
  7. Auslieferung, Rücksendung bei Unzustellbarkeit
    Die Auslieferung des übernommenen Transportgutes erfolgt gegen Empfangsquittung an den vom Versender bezeichneten Empfänger zur angegebenen Zustelladresse. Vergebliche Fahrten sowie Warte- oder Ladezeiten und wiederholte Zustellversuche sowie Lieferungen an alternative Lieferadressen werden berechnet. Ebenso die Rücklieferung einer unzustellbaren Sendung.
  8. Gewährleistung
    Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den
    Empfänger sofort gegenüber dem BC auf dem Abliefernachweis schriftlich zu vermerken.
    Allgemeine Vorbehalte, wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme gelten nicht als Anzeige von Fehlmengen oder Schäden. Der BC ist nicht verpflichtet, genaue Mengen beim Erhalt von Transportgut zu kontrollieren, wenn eine Zählung nicht zumutbar ist.
  9. Liefer- und Leistungsfrist
    Die Annahme des Transportauftrages erfolgt bei schriftlicher Buchungsbestätigung, spätestens bei Übernahme des Transportgutes.
    Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignisse, welche die
    Durchführung der Leistung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, entbinden den BC von jeder Laufzeitzusage. Dies gilt insbesondere bei ungünstigen Wetterverhältnissen, Streik,
    Aussperrung, behördlicher Anordnung, außergewöhnlichen Verkehrsverhältnissen oder mangelnder/ fehlender Dokumentation bei der Auftragserteilung seitens des Auftraggebers.
    In diesen Fällen ist der BC berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
    angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
    Vertragsbestandteils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzugsschäden sind von der Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit des BC, die seitens des Anspruchstellers nachzuweisen ist.
  10. Versand und Gefahrenübergang
    Die Haftung für das Transportgut beginnt mit dem Moment der abgeschlossenen Übergabe an den BC. Falls der Versand ohne Verschulden des Frachtführers unmöglich wird bzw. sich verzögert, geht die Haftung wieder auf den Auftraggeber über.
  11. Haftung
    Für das Transportgut besteht eine Transportversicherung.
    Eine Zusatzversicherung bei handelsüblicher Verpackung ist möglich.
    Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, welche der jeweilige Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden kann bzw. deren Folgen er nicht abwenden kann. Weitere Haftungsausschlüsse nach §427 HGB bleiben unberührt. Der BC kann die Haftung insbesondere für Schäden an Umzugsgütern verweigern, wenn diese vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten selbst ein- bzw. ausgeladen wurden.
    Für Funktionsstörungen elektronischer Geräte haftet der BC bzw. der Frachtführer nur wenn der Anspruchsteller nachweisen kann, dass der Schaden auf Verschulden vom BC bzw. des
    Frachtführers beruht. Bei Filmen, Datenträgern u.ä. ist die Haftung auf den Materialwert des
    Transportgutes beschränkt. Gefahrgut, Wertgegenstände, Schmuck usw. erfordern eine zusätzliche Transportversicherung. Der BC haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden.
  12. Zahlung
    Die Zahlung der vereinbarten Rechnungssumme erfolgt bei Firmen und Behörden auf Rechnung.
    Privatpersonen zahlen bar nach Erfüllung der Transportleistung. In Einzelfällen behält sich der BC vor, bei Neukunden, größeren Rechnungssummen oder einer weit entfernten Start- bzw. Zieladresse eine Anzahlung zur Leistung zu verlangen. Ob ein Transport auf Rechnung bezahlt werden kann entscheidet der BC vor der Auftragsannahme. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform bzw. sind dem Rechnungstext zu entnehmen.
    Zahlt der Auftraggeber auch nach Erhalt einer Zahlungserinnerung (1. Mahnung) nicht, kann der BC für die Zahlungsaufforderung (2. Mahnung) Mahnkosten erheben. Darüber hinaus trägt der Schuldner alle Kosten, die für die erforderlichen Maßnahmen zur Betreibung des offenen Betrages notwendig sind.
    Reklamationen zur Rechnung müssen vom Auftraggeber schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gegenüber dem BC geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Rechnung als anerkannt.
    Der BC ist berechtigt, trotz anders lautender Anweisungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten
    Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der BC berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  13. Pfandrecht
    Der BC kann vom Pfandrecht gemäß § 464 HGB Gebrauch machen und das Transportgut
    einbehalten, falls der Auftraggeber spätestens an der Zieladresse keine oder nur teilweise Zahlung leistet.
  14. Stornierung
    Verbindlich gebuchte Transportaufträge, die durch Verschulden oder Stornierung des Auftraggebers nicht zustande gekommen sind, sind im vollen Umfang zu vergüten. Ausgenommen hiervon sind Aufträge, die mindestens 5 Tage vor Transportbeginn storniert wurden, diese werden mit 25% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Bereits erbrachte Leistungen, wie zB. die Buchung einer Übernachtung, bezahlte Mautgebühren oder Fährtickets, sind vom Auftraggeber im vollen Umfang zu bezahlen. Stornierungen müssen schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Der BC behält sich vor, von Buchungen zurückzutreten, bei denen Änderungen vorliegen, diese aber nicht bestätigt worden sind.
  15. Verjährung, Gerichtsstand
    Sämtliche Ansprüche gegen den BC, vom BC beauftragte Frachtführer und Erfüllungsgehilfen,
    gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung des Transportgutes, spätestens mit der Fälligkeit des Anspruches, bei Verlust mit der Kenntnisnahme des Verlustes.
    Der Vermittlungsauftrag sowie die vermittelten Transportaufträge unterliegen dem Recht der
    Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz vom BC. Für alle
    Rechtsstreitigkeiten wird ausdrücklich der Gerichtsstand Wuppertal vereinbart.
  16. Datenschutz
    Der BC ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den in Auftrag gegebenen Transporten
    anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie die Entgelt- und Zusatzdaten selbst oder durch Dritte elektronisch zu erfassen, zu speichern, zu bearbeiten, oder in dem zur Erfüllung notwendigen Umfang an Dritte zu übermitteln. Die Rechte des Betreffenden nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Widerspruch im Hinblick auf gespeicherte personenbezogene Daten können unabhängig vom Ort der Speicherung beim BC geltend gemacht werden.
  17. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. In diesem Falle tritt die gesetzliche Regelung an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung. Das gleiche gilt für fehlenden Bestimmungen.
  18. Hinweis
    Die Download Links für das HGB und den CMR stehen Ihnen hier zur Verfügung

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Inhaber: Ben Christian Fleschütz
Goethestrasse 50
40699 Erkrath

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